Rechtsprechung
VG Dresden, 16.12.2021 - 1 K 500/20 |
Verfahrensgang
- VG Dresden, 16.12.2021 - 1 K 500/20
- OVG Sachsen, 06.10.2022 - 3 A 83/22
- BVerwG, 18.01.2024 - 5 C 13.22
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 06.10.2022 - 3 A 83/22
Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltspflicht; Schulden; notwendige Fahrtkosten
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 16. Dezember 2021 - 1 K 500/20 - wird zurückgewiesen.Mit Urteil vom 16. Dezember 2021 (- 1 K 500/20 -) hat das Verwaltungsgericht der Klage stattgegeben.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 16. Dezember 2021 - 1 K 500/20 - wird insoweit aufgehoben, als darin ausgeurteilt wurde, dass der Bescheid des Beklagten vom... Dezember 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom... April 2020 aufgehoben wird, soweit er für den Zeitraum vom... Oktober 2016 bis... Juni 2017 einen monatlichen Kostenbeitrag festsetzt, der 259, 00 EUR übersteigt, und als darin ausgeurteilt wurde, dass der Bescheid des Beklagten vom... Dezember 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom... April 2020 aufgehoben wird, soweit er für den Zeitraum vom... Februar 2018 bis... Juli 2019 einen monatlichen Kostenbeitrag festsetzt, der 289, 00 EUR übersteigt.
Für die näheren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Dresden - 1 K 500/20 - und im vorliegenden Verfahren vor dem Senat sowie der beigezogenen Behördenakten verwiesen.